(Beiser/Zorn, RdW 2008/315, S. 367)
Wieweit können österreichische Steuerberater durch eine Kanzleiverlegung nach Liechtenstein die Ertragsteuervorteile Liechtensteins nutzen? - Die Autoren schildern die Rechtslage nach dem DBA-A/FL und die einschlägige Rechtsprechung des VwGH. Die Gewinnabgrenzung zwischen A und FL erfolgt nach dem "arm´s length"-Prinzip.