Das DBA-Argentinien vom 13. 9. 1979, BGBl 1983/11, wurde von argentischer Seite mit Wirkung ab 1. 1. 2009 gekündigt. Anlass für diesen unerwarteten Schritt war insbesondere die im Abkommen enthaltene Bestimmung der doppelten Steuerfreistellung von Staatsanleihezinsen, die von Österreich bereits vor Jahren vergeblich zum Anlass einer Abkommensrevision vorgeschlagen wurde und die sich nun aufgrund geänderten Investitionsverhaltens offenbar zum Nachteil Argentiniens ausgewirkt hat.