Bekannterweise hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Malta und Finnland wegen der Einbeziehung der Kfz-Zulassungssteuer (in Österreich "Normverbrauchsabgabe") in die MWSt-Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Straßenfahrzeugen eingeleitet und Österreich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer zu ändern. Kommt der nationale Gesetzgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission den EuGH anrufen.