(Wagner, FJ 4/2008, S. 125)
Mit Beschluss vom 12. 12. 2007 hat der VfGH die in § 3 Abs 1 Z 16a EStG normierte Steuerbefreiung der Trinkgelder aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken vAw in Prüfung gezogen. Im Artikel werden der entscheidungsrelevante Sachverhalt und die Erwägungen des Gerichtshofes dargestellt.