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Das Kriterium der Wesentlichkeit für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses

ArtikelrundschauNationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2008/591ÖStZ 2008, 287 Heft 12 v. 16.6.2008

(Bertl/Aschauer, RWZ 2008/35, S. 109)

Der Beschluss der Feststellung des Jahresabschlusses ist nichtig, wenn notwendige Regelungen zur Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens im Jahresabschluss verletzt werden. Der Artikel erörtert, welche Fehler bzw Verstöße zu einer Nichtigkeit führen, und behandelt den in diesem Zusammenhang zentralen Grundsatz der Wesentlichkeit.

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