(Bertl/Aschauer, RWZ 2008/35, S. 109)
Der Beschluss der Feststellung des Jahresabschlusses ist nichtig, wenn notwendige Regelungen zur Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens im Jahresabschluss verletzt werden. Der Artikel erörtert, welche Fehler bzw Verstöße zu einer Nichtigkeit führen, und behandelt den in diesem Zusammenhang zentralen Grundsatz der Wesentlichkeit.