(Peyerl, SWK 10/2008, S 371)
Durch die Einführung des UGB kommt es für zahlreiche Unternehmen zu einem Übergang von der Buchführung nach § 4 Abs 1 EStG zu einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG. Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei in der Steuerverfangenheit von Grund und Boden. Der Autor betrachtet die steuer- und unternehmensrechtliche Behandlung des Grund und Bodens beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.