(Verweijen, ecolex 4/2008, S. 329)
Durch Art 7 des GesRÄG 2007, BGBl I 2007/72, wurde das UmwG geändert und ua dessen § 2 Abs 1 dahin gehend neu gefasst, dass die verschmelzende Umwandlung auf Kapitalgesellschaften mit Inkrafttreten des § 2 UmwG idF BGBl I 2007/72 nicht mehr zulässig ist. Der Autor untersucht die Frage, was unter „Kapitalgesellschaften“ iSd zitierten Gesetzes zu verstehen ist.