(Urnik/Gerstgraser, SWK 10/2008, S 365)
Die derzeitige Rechtslage lässt die Abzugsfähigkeit von Kosten der Kinderbetreuung nur in Ausnahmefällen im Zuge von außergewöhnlichen Belastungen zu. Nach Ansicht der Autorinnen sollte der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten neu überdenken.