Am 30. 5. 2008 fanden in Wien Verhandlungen über ein Protokoll zur vorübergehenden Weiteranwendung des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens mit Deutschland statt, die mit der Paraphierung eines diesbezüglichen Abkommensentwurfs abgeschlossen werden konnten. Darin wird vereinbart, dass die Vorschriften des von deutscher Seite mit Wirkung vom 1. 1. 2008 gekündigten Abkommens vom 4. 10. 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15. 10. 2003 auf Erbfälle weiter anzuwenden sind, in denen der Erblasser nach dem 31. 12. 2007 und vor dem 1. 8. 2008 verstorben ist. Zu weiter reichenden Zugeständnissen, wie Sonderregelungen für Zweitwohnsitzer oder Berücksichtigung der Stiftungseingangssteuer, war die deutsche Seite nicht bereit. Nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens wird die Unterzeichnung des Protokolls vorbereitet werden. Mit der parlamentarischen Behandlung kann in beiden Staaten frühestens im Herbst 2008 gerechnet werden. Durch den im Protokoll vorgesehenen zeitlichen Anwendungsbereich wird jedenfalls der derzeitige abkommenslose Zustand rückwirkend bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer beseitigt und somit der Eintritt einer Doppelbesteuerung verhindert werden. (hj)