(Unger, RdW 2008/258, S. 310)
Durch BGBl I 1999/58 wurde das Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder neu kodifiziert. Zweifelsfragen und alltägliche Auslegungsdifferenzen sind lt Unger unverändert vorhanden. Dazu setzt er sich in seinem Beitrag mit dem Vertretungsrecht vor den UVS auseinander.