(Lehner, ÖStZ 2008/344, S. 174)
Eine Novelle zum Arbeitszeitgesetz (BGBl I 2007/61 hat die Strafbestimmungen hinsichtlich der Aufzeichnungsverpflichtungen ab 1. 1. 2008 deutlich verstärkt. Die verschärften Strafbestimmungen für Nichtführung von Aufzeichnungen könnten in der Folge durchaus auch hinsichtlich der Kontrollen der KIAB zu einem entscheidenden Beweisthema werden.