Die EU-Kommission hat die Bundesregierung gemäß Art 226 Abs 1 EG-Vertrag aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den durch § 15 AStG verursachten Verstoß gegen Verpflichtungen aus Art 56 und Art 18 EG-Vertrag und, soweit Island und Norwegen betroffen sind, aus Art 40 EWR-Vertrag zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die von der Kommission getroffenen Beanstandungen den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des § 15 AStG vorzuschlagen.