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KESt-Besteuerung - „Reparatur und Lückenschluss“

Info aktuellGesetzgebungÖStZ 2008/498ÖStZ 2008, 244 Heft 11 v. 2.6.2008

Am 7. 5. 2008 wurde im BGBl I 2008/65 die Änderung des EStG 1988, des EU-QuStG und der BAO, siehe ÖStZ 2008/287, kundgemacht. Im EStG wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass einem Erkenntnis des VwGH vom 19. 12. 2007 zufolge das bislang von den Banken praktizierte Gutschrift-Lastschriftsystem bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen keine rechtliche Deckung hatte. Zudem wurde eine Änderung von EStG und BAO notwendig, um den Verlust des Besteuerungsrechts für Kapitalerträge aus Wertpapieren zu vermeiden, der nach einem Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen ins Ausland oder im Fall der Verlegung von Wertpapieren auf ein ausländisches Depot für Erträge eintreten würde, die vor Wegzug oder Depot-Verlegung entstanden sind, aber erst danach zufließen. Die beim Wegzug bereits aufgelaufenen, aber noch nicht zugeflossenen Kapitalerträge werden der KESt unterworfen, dem Anleger wird aber ein Anspruch auf Rückerstattung durch das Finanzamt zugesprochen. Damit wird eine den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügende Besteuerung gewährleistet.

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