Wird eine bisher als Eigenhändlerin tätige österreichische Konzernvertriebsgesellschaft zu einer - für eine ausländische Konzerngesellschaft - tätigen Kommissionärin „herabgestuft“, kommt es zum Verlust von Funktionen und Risiken bei der Vertriebsgesellschaft. Entsprechend ihren reduzierten Risiken und Funktionen sinkt die Vergütung der Vertriebsgesellschaft und ihr Gewinnpotenzial.