(Renner, SWI 2/2008, S. 52)
Vor dem UFS war ein Fall betr Absetzbarkeit von Aufwendungen für „Fortbildung“ im weitesten Sinn anhängig, der insoweit eine internationale Komponente hatte, als die Bildungsmaßnahme zu einem Dienstverhältnis im Ausland führte. In seiner Entscheidung löste der UFS die Rechtssache in drei Schritten und schloss sich dabei weder der Rechtsansicht des FA noch jener des StPfl an.