(Kemetter, ecolex 3/2008, S. 254)
Das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht unterscheiden Aufwandersätze von Entgelt und nehmen diese insb von der Entgeltfortzahlung aus bzw stellen sie steuer- oder beitragsfrei. Weisen diese Rechtsbereiche auch im Kern des Begriffs Gemeinsamkeiten auf, so unterscheiden sie sich jedoch in Randbereichen, die im Beitrag aufgezeigt werden.