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Der Aufwandersatz im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2008/479ÖStZ 2008, 225 Heft 10 v. 15.5.2008

(Kemetter, ecolex 3/2008, S. 254)

Das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht unterscheiden Aufwandersätze von Entgelt und nehmen diese insb von der Entgeltfortzahlung aus bzw stellen sie steuer- oder beitragsfrei. Weisen diese Rechtsbereiche auch im Kern des Begriffs Gemeinsamkeiten auf, so unterscheiden sie sich jedoch in Randbereichen, die im Beitrag aufgezeigt werden.

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