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Gesetzesänderung bei der Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen auf Ausnahmefälle beschränkt

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2008/471ÖStZ 2008, 224 Heft 10 v. 15.5.2008

(Ludwig/Widinski, taxlex 3/2008, S. 104)

Mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 wurde § 13 Abs 4 KStG geändert. Ursprünglich waren im Zuge der Änderung wesentliche Einschränkungen für die Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen geplant; schließlich wurden die Einschränkungen auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt, die die Autoren analysieren.

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