(Ludwig/Widinski, taxlex 3/2008, S. 104)
Mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 wurde § 13 Abs 4 KStG geändert. Ursprünglich waren im Zuge der Änderung wesentliche Einschränkungen für die Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen geplant; schließlich wurden die Einschränkungen auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt, die die Autoren analysieren.