(Langheinrich/Ryda, FJ 3/2008, S. 98)
Nach einer einleitenden Definition der Begriffe und Darlegung der Unterschiede werden die einzelnen „Bildungsarten“ näher betrachtet und wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen sie steuerlich berücksichtigt werden können, wobei auch zahlreiche Entscheidungen des VwGH und des UFS angeführt werden.