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Liebhaberei bei der Tätigkeit eines Gemeinderats

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2008/459ÖStZ 2008, 223 Heft 10 v. 15.5.2008

(Renner, SWK 8/2008, S 334)

Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit werden von Politikern oft hohe Werbungskosten geltend gemacht. In einem Fall, in dem die Aufwendungen die Einnahmen über Jahre hin um ein Vielfaches (bis zum 20-Fachen) überstiegen, hat der UFS die Tätigkeit als abgabenrechtlich unbeachtliche Liebhaberei qualifiziert.

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