(Moser/Schuster, SWK 8/2008, S 328)
Die unterschiedliche Behandlung privater Subventionen im Unternehmens- und Steuerrecht wurde in Einklang mit den EStR vorgenommen. Der UFS Graz hat nun in einer Entscheidung eine Abkehr von der Behandlung privater Investitionszuschüsse als sofortige Betriebseinnahme vorgenommen. Dies könne eine interessante Steuerverteilungsmöglichkeit für viele Unternehmen darstellen.