Nach langwierigen Verhandlungen haben der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund und das Bundesgremium des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich am 30. April bzw 6. Mai eine Vereinbarung zur Getränkesteuerrückzahlung unterzeichnet. Der getroffene Kompromiss sieht im Wesentlichen eine Rückzahlung in Höhe von 15 % der gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgabe bis spätestens 30. 4. 2009 bei gleichzeitiger Einstellung laufender Getränkesteuerverfahren durch Lebensmittelhandelsbetriebe vor, da aufgrund höchstgerichtlicher Entscheidungen davon ausgegangen wird, dass ein großer Anteil der vom Handel bezahlten Steuer auf den Konsumenten überwälzt wurde. Finanzminister Molterer hat nach intensiven Gesprächen nunmehr zugesagt, dass der Bund ein Viertel der Vergleichssumme von rund 30 Mio € aus Körperschaftsteuermehreinnahmen, die aus der Rückzahlung der Getränkesteuer resultieren, zuschießt.