Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit Liechtenstein wurde Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anwendung der Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebsstätten erklärt.
Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit Liechtenstein wurde Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anwendung der Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebsstätten erklärt.