Am 7. Mai 2008 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das KStG 1988, das ErbStG 1955, das GrEStG 1987, die BAO, das FinStrG und das FAG 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird (SchenkMG 2008), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Im Vergleich mit dem Begutachtungsentwurf des Schenkungsmeldegesetzes, ÖStZ 2008/281, enthält die Ministerratsvorlage folgende wesentliche Änderungen bzw Neuerungen: