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Gastwirtepauschalierung - Klarstellung hinsichtlich Tabakumsätzen und Provisonseinnahmen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/321ÖStZ 2007, 145 Heft 7 v. 2.4.2007

Die Rz 4292 EStR 2000 sieht vor, dass es für die Anwendung der Pauschalierung nicht schädlich ist, wenn im Rahmen eines Gasthauses branchenfremde Leistungen von nicht mehr als 25 % erbracht werden. Hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren vertritt das BMF die Ansicht, dass der Verkauf von Rauchwaren in Gaststätten (gem § 40 Tabakmonopolgesetz oder aufgrund eines sog Bestellungsvertrages) auf Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage (2007) als branchentypisch anzusehen ist. Umsätze aus dem Verkauf von Tabakwaren sind daher in die 25%-Grenze nicht einzubeziehen.

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