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Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/318ÖStZ 2007, 144 Heft 7 v. 2.4.2007

Der deutsche Bundesfinanzhof setzt seine jüngste Rechtsprechung (vgl BFH 11. 1. 2007, VI R 52/03) zur Abgrenzung von Werbungskosten und nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung bei Bewirtung von Gästen anlässlich herausgehobener persönlicher Ereignisse fort. Im Falle eines angestellten Geschäftsführers mit variablen Bezügen hat er eine berufliche Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen für eine ausschließlich für Betriebsangehörige im eigenen Garten veranstalteten Feier zum 25-jährigen Dienstjubiläum bejaht. Entscheidend war hierfür der Umstand, dass der Kläger bereits auf einer von der Firma veranstalteten Jubiläumsfeier Gelegenheit hatte, seinen gesellschaftlichen Repräsentationspflichten gegenüber gleichrangigen Personen nachzukommen. Mit dem im Anschluss an diese Feier veranstalteten Gartenfest für die rund 320 Betriebsangehörigen kam es dem Kläger allein darauf an, seine zum überwiegenden Teil variablen und somit von der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter abhängigen Bezüge zu sichern. BFH 1. 2. 2007, VI R 25/03.

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