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Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/316ÖStZ 2007, 144 Heft 7 v. 2.4.2007

Der VfGH geht davon aus, dass die im Erkenntnis vom 7. 3. 2007, G 54/06 ua, ÖStZ 2007/267, für die Aufhebung der Erbschaftssteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung ins Treffen geführten Gründe auch für „Schenkungen unter Lebenden“ zutreffen und daher der Grundtatbestand der Schenkungssteuer (§ 1 Abs 1 Z 2 ErbStG) in Prüfung zu ziehen ist.

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