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Einfuhr, Steuerbefreiung, UID-Nummer

JudikaturVwGHÖStZ 2007/264ÖStZ 2007, 114 Heft 5 v. 1.3.2007

BMR: Art 6 Abs 3, Art 7 und 28 (UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 3 )

Die Steuerfreiheit der Einfuhr nach Art 6 Abs 3 BMR stellt darauf ab, dass die Gegenstände der Einfuhr vom Anmelder unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung iSd Art 7 BMR verwendet werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist buchmäßig nachzuweisen.

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