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Erbschaftssteuer auch für VwGH verfassungswidrig!

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/200ÖStZ 2007, 92 Heft 5 v. 1.3.2007

Die Wahrscheinlichkeit einer Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den VfGH steigt. Denn auch der VwGH ist der Ansicht, dass die Erbschaftssteuer (§ 1 Abs 1 Z 1 ErbStG - Steuerpflicht des Erwerbs von Todes wegen) verfassungswidrig ist.

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