(Mamut/Stürzlinger, SWI 12/2006, S. 550)
Im Beitrag werden die Aussagen des EuGH im Urteil vom 14. 9. 2006, Rs C-386/04 , Stauffer, zu folgenden Fragen näher beleuchtet: Erfassen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages auch grenz-überschreitend tätige gemeinnützige Organisationen? Und wie verhält es sich mit der „Mitnahme“ des Gemeinnützigkeitsstatus von einem Mitgliedstaat in den anderen?