(Zorn, RdW 2006/716, S. 787)
Nach dem Urteil des EuGH in der Rs FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (siehe Hohenwarter in RdW 2006/715, S. 783) setzte der VwGH sein Verfahren betreffend Abzugssteuer nach § 99 EStG fort und erledigte die Beschwerde mit Erk vom 19. 10. 2006, 2006/14/0109. Zorn bespricht dieses Erk und geht der Frage nach, ob Abzugssteuern nach § 99 EStG endgültig zulässig sind.