vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerbelastungsvergleich bei Abzugsbesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger

Internationales SteuerrechtMag. Miriam HoferÖStZ 2007/1226ÖStZ 2007, 601 Heft 24 v. 17.12.2007

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH in der Rs Scorpio 1)1) EuGH 3. 10. 2006, Rs C-290/04, Scorpio, Slg 2006 I-09461. hat der Gesetzgeber mit dem BudBG 20072)2) BGBl I 2007/24, 9. die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger in § 99 Abs 2 Z 2 EStG dahin gehend geändert, dass mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) unmittelbar zusammenhängende Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) vom vollen Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) abgezogen werden können, wenn sie ein im EU/EWR-Raum ansässiger beschränkt Steuerpflichtiger vor dem Zufließen der Einkünfte dem Schuldner der Einkünfte mitgeteilt hat. Damit einhergehend erfolgte eine Anpassung der Tarifbestimmung in § 100 Abs 1 EStG, womit nunmehr in jenen Fällen, in denen von der Möglichkeit zum zeitnahen Betriebsausgabenabzug gem § 99 Abs 2 Z 2 EStG Gebrauch gemacht wird, der Steuersatz der Abzugssteuer für natürliche Personen 35% (sonst 25%) beträgt. Der Beitrag geht der Frage nach, ab welchem Betrag der Abzug von Ausgaben von der Bemessungsgrundlage günstiger als die Bruttobesteuerung ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!