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Verpachtung von Fischereirechten unterliegt der Umsatzsteuerpflicht!

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2007/1165ÖStZ 2007, 566 Heft 23 v. 3.12.2007

(Aigner, taxlex 10/2007, S. 486)

Zusammenfassend hält der Autor fest, dass die Verpachtung von Fischereirechten nicht als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu qualifizieren ist, sofern nicht sichergestellt ist, dass der Pächter andere Personen von diesem Recht ausschließen kann, weshalb die Steuerbefreiung des §6 Abs1 Z16 UStG keine Anwendung findet und als sonstige Leistung dem Normalsteuersatz unterliegt.

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