(Pirklbauer/Wagner, FJ 10/2007, S. 356)
Die Autoren stellen den Sachverhalt sowie die vom VwGH dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen dar, berichten über das dazu ergangene Urteil des EuGH vom 12. 1. 2006, Rs C-246/04, geben die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH in seinem Erk vom 25. 6. 2007, 2006/14/0001, wieder und befassen sich mit der rückwirkenden Anwendung dieser Entscheidung.

