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Vorsteuerabzug für Vortragende/Seminarleiter an Pädagogischen Instituten und Lehrbeauftragte an Universitäten?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2007/1158ÖStZ 2007, 566 Heft 23 v. 3.12.2007

(Gaedke/Tumpel, SWK 30/2007, S 832)

Seit 2001 sind Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Der aktuelle USt-Fall erörtert diese Leistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht.

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