(Gaedke/Tumpel, SWK 30/2007, S 832)
Seit 2001 sind Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Der aktuelle USt-Fall erörtert diese Leistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht.

