(Tumpel, ÖStZ 2007/999, S. 486)
Nach der bisherigen Verwaltungspraxis berechtigen elektronische Rechnungen nur bei „fortgeschrittener“ elektronischer Signatur und im EDI-Verfahren zum Vorsteuerabzug. Der Beitrag zeigt auf,
Seite 565
(Tumpel, ÖStZ 2007/999, S. 486)
Nach der bisherigen Verwaltungspraxis berechtigen elektronische Rechnungen nur bei „fortgeschrittener“ elektronischer Signatur und im EDI-Verfahren zum Vorsteuerabzug. Der Beitrag zeigt auf,
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