(Beiser, SWK 30/2007, S 839)
Eine Divergenz in der Beurteilung von Vorfragen durch die Finanzverwaltung und durch die zur Entscheidung in der Hauptfrage zuständige Behörde kann nach Ansicht des Autors eine Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens rechtfertigen. Er steckt die Reichweite dieser Rechtskraftdurchbrechung im systematischen Zusammenhang der §§116, 281 und 303 BAO ab.

