(Götzenberger, SWI 10/2007, S. 478)
Mit Urteil vom 13. 6. 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Abrufs von Kontostammdaten für steuerliche Zwecke bejaht. Mit dem Kontenabruf steht den deutschen Finanzbehörden seit 1. 4. 2005 ein sehr effizientes Instrument zur

