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Deutsches Bundesverfassungsgericht hält Kontenabruf für Steuerzwecke für verfassungsgemäß

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2007/1143ÖStZ 2007, 564 Heft 23 v. 3.12.2007

(Götzenberger, SWI 10/2007, S. 478)

Mit Urteil vom 13. 6. 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Abrufs von Kontostammdaten für steuerliche Zwecke bejaht. Mit dem Kontenabruf steht den deutschen Finanzbehörden seit 1. 4. 2005 ein sehr effizientes Instrument zur

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