(Kanduth-Kristen, taxlex 10/2007, S. 476)
Die Einschleifung des Veranlagungsfreibetrags bei „anderen“ Einkünften zwischen € 730,- und € 1.460,- kann - je nach Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes - eine bis zu 100 %ige Besteuerung des Zusatzverdienstes bewirken. Die Regelung sei leistungsfeindlich und sollte daher adaptiert werden.

