(Rohatschek/Schiemer, SWK 28/2007, W 147)
Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 sollen Teile der Abschlussprüfungs-RL (die von den Mitgliedstaaten bis 29. 6. 2008 umzusetzen ist) und die Änderungs-RL (Umsetzungsfrist bis 5. 9. 2008) in das Unternehmensrecht eingearbeitet werden. Im Artikel werden die wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs dargestellt, die Eingang in das Unternehmensrecht finden sollen.

