1. Allgemeines
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Note vom 25. 9. 2007 das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern mit Wirkung zum 31. 12. 2007 gekündigt1). Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. 12. 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) weg. Vom BMF wurde in einer Information2) angekündigt, dass zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung während des Zeitraums vom 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 jedoch die beiderseitige Absicht besteht, durch ein gesondertes Abkommen die vorübergehende Weitergeltung des gekündigten DBA bis Ende Juli 2008 sicherzustellen.

