(Schwaiger, SWI 9/2007, S. 409)
Der Beitrag beschäftigt sich mit einer Entscheidung des UFS über einen Antrag einer deutschen Holdinggesellschaft auf Erstattung der anlässlich einer Ausschüttung ihrer österreichischen Tochter-GmbH, an der sie zu 20 % beteiligt war, einbehaltenen KESt für die Jahre 2004 und 2005.

