(Christian, RWZ 2007/78, S. 268)
Der Interpretationsentwurf IFRIC D21 beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen Verkaufsvereinbarungen bezüglich Immobilien, welche vor deren Fertigstellung abgeschlossen wurden, in den Anwendungsbereich von IAS 11 fallen und in welchen Fällen diese nach IAS 18 zu behandeln sind. Weiters werden Vorschriften hinsichtlich der Ertragserfassung beim Verkauf von Immobilien im Allgemeinen erlassen.

