(Pülzl, SWK 27/2007, S 743)
In seinem Erk 26. 4. 2007, 2006/14/0036, gelangt der VwGH zur Ansicht, dass es sich bei nicht im berufsspezifischen Fachhandel bezogener weißer Kleidung eines Arztes „geradezu um typische Aufwendungen handelt, die dem Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG unterliegen“. Der Autor stellt ausgehend von dieser Entscheidung das Aufteilungs- und Abzugsverbot dem objektiven Nettoprinzip gegenüber.

