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Werbungskosten für Deutschkurse?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/1089ÖStZ 2007, 547 Heft 22 v. 15.11.2007

(Beiser, SWK 26/2007, S 713)

Nach Auffassung des BFH sind Kosten für Deutschkurse Zugezogener auch dann nicht abzugsfähig, wenn Deutsch zur Erlangung einer Arbeit gelernt wird. Beiser kritisiert dies als Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot der Grundfreiheiten des EG-Vertrags fordern die Abzugsfähigkeit.

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