(Beiser, SWK 26/2007, S 713)
Nach Auffassung des BFH sind Kosten für Deutschkurse Zugezogener auch dann nicht abzugsfähig, wenn Deutsch zur Erlangung einer Arbeit gelernt wird. Beiser kritisiert dies als Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot der Grundfreiheiten des EG-Vertrags fordern die Abzugsfähigkeit.

