(Andreaus/Sulz, RdW 2007/559, S. 559)
Die Autoren befassen sich mit dem „landläufig“ angenommenen Nachversteuerungszeitraum von 7 Jahren nach § 11a Abs 3 EStG und halten als Ergebnis ihrer Betrachtungen fest, dass der Nachversteuerungszeitraum und damit die Bindung des Eigenkapitals im Einzelfall bis zu 15 Jahre betrage und sich für Kleinverdiener auf einen unbefristeten Zeitraum bis zur Betriebsveräußerung bzw -aufgabe erstrecke.

