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Das Gefangenendilemma des § 11a EstG für Leider-Nein-Millionäre

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/1083ÖStZ 2007, 547 Heft 22 v. 15.11.2007

(Andreaus/Sulz, RdW 2007/559, S. 559)

Die Autoren befassen sich mit dem „landläufig“ angenommenen Nachversteuerungszeitraum von 7 Jahren nach § 11a Abs 3 EStG und halten als Ergebnis ihrer Betrachtungen fest, dass der Nachversteuerungszeitraum und damit die Bindung des Eigenkapitals im Einzelfall bis zu 15 Jahre betrage und sich für Kleinverdiener auf einen unbefristeten Zeitraum bis zur Betriebsveräußerung bzw -aufgabe erstrecke.

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