Mit Erlass des BMF vom 24. Oktober 2007, GZ BMF-010219/0448-VI/4/2007, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Änderungen aufgrund der EuGH- und VwGH- Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses dargestellt und erforderlichenfalls noch näher erläutert.

