Um der heimischen Wirtschaft weiterhin Zugang zu „Venture Capital“ zu ermöglichen, hat der Ministerrat das MiFiG 2007, RV 25. 10. 2007, 269 BlgNR 23. GP, mit dem im Wesentlichen eine beihilfenkonforme Neufassung der Bestimmung des § 6b KStG erfolgt, beschlossen.

