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Die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen bei Vorliegen von Überkapazitäten

BetriebsprüfungMag. Martin SchwaigerÖStZ 2007/1069ÖStZ 2007, 520 Heft 21 v. 2.11.2007

Die Verrechnung von Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen hat entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz zu erfolgen. Nicht ausgenutzte Kapazität kann einen Einfluss auf die Festlegung des Verrechnungspreises haben. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Verursacher der Überkapazität auch die wirtschaftlichen Folgen der zugrunde liegenden Entscheidung trägt.

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